Ist ein heimlicher Vaterschaftstest strafbar?

Neben durchaus harmonischen Gründen, die Vaterschaft über einen DNA-Test wissenschaftlich nachzuweisen, ist ein Verfahren vor Gericht im Zuge eines Vaterschaftsprozesses ein relativ häufiger Anlass für die Durchführung eines Vaterschaftstests. Die dafür notwendige Entnahme von Proben aus Speichel, Haaren oder anderem Körpergewebe findet aus mit etwas Phantasie durchaus verständlichen Gründen nicht immer die Zustimmung des Probanden. Die Versuchung ist groß, die Proben heimlich zu entnehmen. Das tangiert juristische Regelungen bis hin zur potentiellen Strafbarkeit dieser Probenentnahme.

Ohne jetzt juristisch beraten zu wollen oder zu können, sondern im Sinne einer ersten Zusammenschau von verschiedenen Quellen zu diesem Thema und als Startpunkt für eigenen Recherchen kann die Lage bezüglich der Strafbarkeit so dargestellt werden:

Die Gesetze zu diesem Thema sind uneinheitlich, sowohl innerhalb der EU als auch in der Schweiz hat die Diskussion zu diesem Thema erst begonnen und zu divergierenden Resultaten geführt.

In Österreich kann keine Tendenz erkannt werden, heimliche DNA-Tests zu Feststellung der Vaterschaft unter Strafe zu stellen.

In Deutschland hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs über die Rechtsgültigkeit eines heimlich durchgeführten Vaterschaftstests auch die Diskussion über die Strafbarkeit aufgeworfen, weil damit in das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen würde. Die Zustimmung der Mutter als Vertreter des Kindes wäre daher einzuholen gewesen.

Immer im Hinterkopf sollte man aber auch den Faktor “Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person” stellen, der selbst bei Entnahme einer Speichelprobe in Frage zu stellen ist. Die Entnahme von DNA-Spuren über benutzte Kaugummis, Schnuller, Zahnbürsten oder Haare aus einem Kamm scheint davon nicht betroffen.

Zum Stichtag 31. März 2008 fordert das Gerichtsurteil die deutsche Bundesregierung auf, ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Damit dürfte das Damoklesschwert einer Bestrafung, das über den Sicherheit suchenden Vätern hängt, vom Tisch sein.

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